Slogan der Kanzlei RA Bundrück

INSOLVENZ

In Insolvenzverfahren auf Schuldnerseite kann man im Grunde drei Hauptfälle in meiner Beratung feststellen.
In diesen Bereichen werde ich versuchen Sie von vorne abzuholen und mit Ihnen die einzelnen Schritte des Verfahrens durchzugehen.

Der Verbraucherschuldner mit Privatinsolvenzverfahren (Schritt für Schritt)

Der Selbstständige im Insolvenzverfahren

Die GmbH im Insolvenzverfahren – wo liegen die Haftungsfallen?

Wenn Sie der Auffassung sind, dass hier eine Überzeichnung vorliegt, ist das nicht zum Ärgern, sondern um einen Punkt klarzumachen: es könnte auch noch schlimmer sein. Ziel nach § 1 InsO ist ein Ausgleich der Interessen zwischen den Gäubigern und dem Schuldner, der, wenn er als Privatperson redlich ist, Restschuldbefreiung erhalten kann.

Und von vornherein ein Wort zu den Kosten: Leider ist das Prozesskostenhilfe- und Beratungshilfesystem im Insolvenzverfahren dermaßen ausgestaltet, dass die üblichen zivilprozessrechtlichen staatlichen Finanzierungen ausgeschlossen sind. In der Regel werde ich Ihnen eine an den Verfahrensschritte angepasste Honorarvereinbarung vorschlagen.

Sind Sie Gläubiger oder haben ein aus dem Insolvenzverfahren stammendes Problem, werden Sie entweder in dem entsprechenden Verfahrensschritt hier etwas erfahren, oder nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

Privatpersonen Selbstständige GmbH